Unter dem Begriff der »Kunst« wurden in der Nz. alle Ergebnisse kreativer menschlicher, insbes. auch handwerklicher und gewerblicher Tätigkeit zusammengefasst (Artes mechanicae). Technische Anlagen und Maschinen wurden meist dann als Künste bezeichnet, wenn ihre Dimension und Komplexität bei Entwicklung und Bau besonderen Aufwand oder besondere Kenntnisse erforderten. So gehörten etwa Anlagen des Montanwesens zur Wasserhaltung (mit Abb. 1; z. B. »Kannenkünste«; vgl. Maschine, Abb. …