W. sind vertragliche Vereinbarungen mehrerer Parteien, die über eine Sache widersprüchlicher Meinung sind. Diejenige Partei, deren Behauptung sich als richtig erweist, erhält von der/den anderen eine vorher festgelegte Leistung. Dabei muss mindestens eine Wahlmöglichkeit bestehen, es dürfen aber höchstens so viele mögliche Ergebnisse wie Wettgegner auftreten. Der Ausgang darf den Teilnehmern vorher n…