1. Begriff
W. (lat. ius resistendi, franz. droit de résistance) gilt in der polit. Lehre als das Recht zur Ausübung individueller oder kollektiver Gewalt gegen einen ungerechten Befehl der polit. Obrigkeit; dies stellt die höchste Form von polit. Gehorsamsverweigerung dar [5. 92–95]. In diesem Sinn wirkte es, obwohl noch nicht als ausgeformtes juristisches Institut verstanden, schon i…