W. ist das unberechtigte Jagen von Wildtieren und die unberechtigte Aneignung bestimmter tierischer Gegenstände (etwa abgeworfener Geweihstangen) oder toter Tiere. Die Aneignung von toten Tieren bzw. Teilen von Tieren firmiert mitunter auch als Jagdfrevel. Das Delikt der W. (Kriminalität 6.5.) entstand zugleich mit der Etablierung der Vorstellung einer personell eingeschränkten Berechtigung zur Jagd. Die Anfänge hierfür können in der Ausbildung eines bes…