1. Allgemeines
Gegenstand der W. ist das systematische Handeln politischer und insbes. staatlicher Akteure (Staat) mit dem Ziel, Einfluss auf wirtschaftliche (= wl.) Prozesse zu nehmen. Ein als unbefriedigend angesehener Ist-Zustand des Wirtschafts(= Ws.)-Geschehens soll durch W. einem angestrebten Soll-Zustand angenähert werden [2]. Anders als bei der Wirtschaftsordnung steht bei der W. nicht die gesamte wl. Organisationsstruktur im …