Der Begriff der W. spiegelt die wissenschaftstheoretische und verfassungsrechtliche Einsicht wider, dass wiss. Erkenntnis besonderen rechtlichen Schutz benötigt, der sich auf die Teilprozesse des Auffindens, der Deutung und der Mitteilung gleichermaßen bezieht (Einheit von »Wissenschaft, Forschung und Lehre«). Anerkannt ist auch, dass Wissenschaft als Grundlage von Wissensgesellschaften sowie komplexen Lebenssachverhalten neben der bloßen Abwehr äußerer Ei…