W. waren Einrichtungen zur Versorgung der Witwen und Halbwaisen von männlichen Bediensteten v. a. des Kirchen- und Staatsdienstes, vom 16. Jh. an zunächst v. a. protest. Pfarrern, vom 17. Jh. an auch Zivil-Beamten und Militärs – also von Lohnabhängigen aus »dem vornehmen und mittleren Stande«, deren Hinterbliebenen nicht nur die bloße Existenz, sondern ein standesgemäßes Auskommen gesichert werden sollte [1. 432]. Die Besoldung dieser Berufsgruppen war in der Regel nicht hoch genug, um ein Vermögen anzusparen, das im Todes…