1. Begriff
W. R. (lat. iura quaesita, engl. vested rights, franz. droits aqcuis) bezeichnen im vom Röm. Recht beeinflussten Europa Rechtspositionen, die einer Einzel-Person oder einer Gruppe durch Rechtsakt verliehen wurden. Von anderen Rechten waren sie nicht inhaltlich, sondern allein durch die Art ihres Erwerbs abgrenzbar [10. 42]. Zugrunde lag die Vorstellung, dass Rechtstitel, sofern sie nicht durch den Naturzustand begründet waren (»n…