Als W. wird diejenige private Architektur bezeichnet, die zum Zwecke des Wohnens, d. h. zur kontinuierlichen Unterbringung einer oder mehrerer Familien bzw. Lebensgemeinschaften gestaltet wird und architektonisch primär auf die Befriedigung der alltäglichen praktischen und sozialen Grundbedürfnisse ausgerichtet ist. Weitere Aspekte des W. wie u. a. die Wehr- und Schutzfunktion (Festungsbau), Repräsentation (Palast; Schloss; Villa), Erholung oder der Empfang von Gästen s…