Als Z. wurde ein Gebäude bezeichnet, das als Aufbewahrungsort für große Mengen von Waffen und anderen Rüstungsgütern diente (vgl. Rüstungswesen). Schon aufgrund seines Umfangs ist es von der älteren, meist in andere Bauten integrierten Rüstkammer zu unterscheiden, die etwa den Waffenbesitz von Adelsfamilien beherbergte; doch überlappen sich die Begriffe zumindest in den frühen nzl. Quellen, und auch die lat. Bezeichnung armamentarium kann beides bedeuten. Der franz. Begriff Arsenal stand meist sy…