Unter einem Z. im engeren Sinne versteht man die Wiederholung eines Wortlauts, auf dessen Quelle zugleich verwiesen wird [9. 485]. Dabei besteht mit Blick auf beide konstitutiven Komponenten des Z. Spielraum: Die Wiederholung kann mehr oder weniger buchstäblich sein, der Verweis mehr oder weniger explizit. Extremfälle, bei denen in Frage steht, ob man noch von einem Z. sprechen kann, sind die Wiederholung ohne Verweis ( Plagiat) und der Verweis ohne Wiederholung. In einem weiteren Sinne k…