Mit Z. wird eine Form der Eheschließung bezeichnet, die nicht auf einer relig. Ehe-Definition basiert und nicht nach relig. Ritus geschlossen wird. Während die Ehe nach dem Verständnis der kath. Kirche ein Sakrament und nach dem der protest. Konfessionen ein Symbol der Verbindung Christi mit der Kirche ist (vgl. Kasualien), basiert die Z. auf der Idee, dass die Ehe einen privatrechtlichen Vertrag zwischen zwei Personen darstellt. Er wird vor Vertretern der bürgerlichen Gesellschaft geschlossen sowie von …