Z. sind Gesetz-Bücher, die den Zivilprozess umfassend und in der Regel mit der Ausschlusswirkung einer Kodifikation regeln. Sie sind das Ergebnis einer Differenzierung der Rechtsordnung in mehrere Gesetzbücher (vgl. Zivilgesetzbücher) und setzen dafür zweierlei voraus: die Trennung in Zivilprozess und Strafprozess einerseits, die Trennung des Zivilprozessrechts als Verfahrensrecht von der Grundlage seiner Entscheidungen, dem Zivilrecht als inhaltlichem (materiellen) Recht a…