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Züchtigungsrecht
(867 words)

1. Begriff

Z. erlauben die Anwendung physischer Gewalt gegenüber bestimmten Personen und haben damit zur Folge, dass eine Züchtigung nicht als Körperverletzung bestraft wird. In der Nz. sind verschiedene Arten zu unterscheiden: Zum einen wurde Personen ein Z. zugebilligt, die als Inhaber einer Herrschafts-Gewalt angesehen wurden (z. B. Hausvorstand, Lehrer, Lehrherren, militärische Vorgesetzte). Diese Herrschaftsgewalt galt als Rechtfertigung, Gewaltunterworfene zu Erziehungs…

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Hofer, Sibylle, “Züchtigungsrecht”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 01 December 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_387923>
First published online: 2019



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