Als nach dem Ersten Weltkrieg der Titel «Rat» zu einer Amtsbezeichnung wurde, erhielt der Stellvertreter des Direktors einer UB und gelegentlich auch der Direktor einer Spezialbibl, die Amtsbezeichnung E.B. Voran gingen die preußischen Bibl.en, während sich in Süddeutschland noch bis in die 1930er Jahre der Titel Oberbibliotheksrat hielt. Mit der Angleichung der bibliothekarischen Laufbahn an die anderen Laufbahnen des höheren Dienstes und die allg. Einführung des Oberbibliotheksrates wurde die Amtsbezeichnung E. B. 1959 aufgegeben
Erster Bibliotheksrat(79 words)
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G. Pflug, “Erster Bibliotheksrat”, in: Lexikon des gesamten Buchwesens Online. Consulted online on 03 June 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/9789004337862__COM_050528>
First published online: 2017
First print edition: ISBN: 9783777214122, 2014
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