Eine oder mehrere Ordnungsgruppen bilden zus. mit den Ordnungshilfen nach den Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK) einen OB. Namen von Personen und Körperschaften sowie Sachtitel können OB bilden (§ 808).
Bibliography
Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK). Bd. 1: Regeln für wiss. Bibl.en. Wiesbaden 1983
Haller, K. / Popst, H.: Katalogisierung nach den RAK WB. 5. Aufl. München usw. 1996, S. 292 297.