Die Auswertung der Inhalte von Zss. bezeichnet zunächst einen in mehrfacher Hinsicht unbestimmten Vorgang. Es muß zuerst einmal festgelegt werden, zu welchem Zweck auf welche Weise welche Teile des Zss.inhalts in welcher Detailliertheit auszuwerten sind. Daraus ergibt sich eine solche Fülle von Auswertungsmöglichkeiten, daß hier nur bes. wichtige Formen angesprochen werden können.
Konzeptionell und historisch beginnt die Z. mit Jahrgangsweisen Inhaltsverz. und Registern (2). Der nächste Schritt ist die Zusammenfassung der Register mehrerer Jg. zu Gesamtreg…