Delegation - Katholisch
Der Begriff D. bez. den Vorgang, m. dem einer natürlichen od. – sofern zulässig – einer jur. Person unabhängig von einem Amt (non mediante officio, vgl. c. 131 § 1 bzw. c. 981 § 1 CCEO) kirchl. Leitungsgewalt (potestas regiminis) übertragen wird. Als D. wird auch die Übertragung sakramentenrechtlicher Befugnisse, etwa die Trauungsbefugnis (vgl. cc. 1111-1112) bez. Ob für die Übertragung dieser Befugnisse die Bestimmungen über die D. von Leitungsgewalt anzuwenden sind, ist nicht abschließend geklärt.
In konz…