Abgaben - Katholisch
1. Begriff: In der dt. Rechtssprache bez. öff. A. (urspr.: was der Untertan der Obrigkeit abzugeben hat) eine hoheitlich auferlegte Geldleistungspflicht zugunsten jur. Personen des öff. Rechts zur Deckung ihres Finanzbedarfs, insb. Steuern, Gebühren, Beitr. Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine bes. Leistung darstellen u. von einem öff.-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen aufe…