Abtei - Katholisch
1. Begriff: A. bez. zunächst das Amt des Abtes bzw. der Äbtissin, dann aber v. a. das unter Leitung von Abt od. Äbtissin stehende Kloster. Der Ausdruck wird bei Benediktinern, Zisterziensern, Trappisten, Prämonstratensern u. z. T. auch bei den Augustiner-Chorherren verwendet.
2. Rechtliche Regelung: Der Terminus A. kommt im Recht des CIC nicht in allg. Form, sondern nur im Zusammenhang m. der Gebietsabtei vor (s. unter 3.). Bei einer A. handelt es sich stets um ein rechtlich selbständig…