Abtprimas - Katholisch
1. Begriff: Der A. ist der Leiter einer Konföderation von (monastischen) Kongr., die sich ihrerseits aus rechtlich selbständigen Klöstern zusammensetzen. Das Amt des A. ist in der Konföderation der Benediktiner (gegr. 1893) u. in der Konföderation der Augustiner-Chorherren (gegr. 1959) eingerichtet.
2. Rechtliche Regelung: Der A. ist höherer Ordensoberer (superior maior), besitzt aber nicht die ganze Vollmacht, die das allg. Recht den höheren Oberen zuteilt (c. 620). I. Ü. überlässt der…