Actus legitimi - Historisch
Im röm. Recht wurden bedingungs- u. befristungsfeindliche Rechtsgeschäfte als A. bez. (Digest. 50 70 77). Der CIC/1917 verstand darunter Ämter, Aufgaben u. Dienste, deren Ausübung den uneingeschränkten Besitz der kirchl. Ehre verlangte. Sie wurden im can. 2256 n. 2 erschöpfend aufgezählt: Ausübung des Dienstes des Vermögensverwalters; Ausübung bestimmter Ämter in der Rechtspflege; Tauf- u. Firmpatenschaft; Teilnahme an Wahlen u. Wahrnehmen des Patronatsrechts. …