Affiliation - Katholisch
Der Begriff A. (wörtlich Annahme an Sohnes statt) findet – ebenso wie der verwandte Ausdruck Aggregation – sowohl im Ordensrecht als auch im kirchl. Hochschulrecht Verwendung.
1. Ordensrecht: Zuweilen werden bestimmte Formen der Ehrenmitgliedschaft in den kan. Lebensverbänden als A. bez. Dadurch erlangen (natürliche) Personen Anteil an den geistl. Gütern der jeweiligen Gemeinschaft. Weitergehende Rechte u. Pflichten sind i. d. R. m. einer A. nicht verbunden. No…