Akkreditierung theologischer Studiengänge - Katholisch
1998 ist in Folge des Bologna-Prozesses in Deutschland das Akkr.verf. als Qualitätssicherungsmittel gewählt worden. Durch Beschl. der KMK in der BRD vom 12.06.2003 sind die neu einzuführenden Bachelor- u. Masterstudiengänge (vgl. § 19 HochschulRG) zu akkr. Diese Akkreditierungspflicht, die seitens der KMK am 10.10.2003 nochmals bekräftig…