Altarprivileg - Katholisch
M. A. wurden Sonderregelungen im Zusammenhang m. der Feier der Messe bez., die m. einem bestimmten Altar od. Priester verbunden waren u. dem Zelebranten bes. Berechtigungen hinsichtlich Ablässe, Zelebrationsort u. Votiv- bzw. Seelenmessen einräumten. Die kath. Rechtsgeschichte kennt sechs A.: a) Das Vorrecht des Papstes, an den Hauptaltären der päpstlichen Basiliken zelebrieren zu dürfen. b) Das Vorrecht, in bestimmten Kirchen (z. B. Wallfahrtsorten) fast jeden Tag eine Votiv…