Alter - Katholisch
Das A. eines Menschen ist als jur. Tatsache eine rechtserhebliche Eigenschaft der physischen Person, die deren kirchenrechtliche Rechtsstellung (condicio canonica, Bedingung) beeinflusst, insb. die Handlungsfähigkeit, den Eintritt od. Wegfall von Rechten u. Pflichten, die Befähigung (idoneitas, habilitas) zu kirchl. Ämtern, Diensten u. Lebensständen, den Zugang zu den Gütern des Heiligungsdienstes. Die Rechtsfähigkeit ist vom A. unabhängig: die menschliche Perso…