Altersgrenze - Katholisch
Im KR bestimmen A. die Rechtsstellung physischer Personen mit, insb. in Hinblick auf ihre Handlungsfähigkeit, den Eintritt od. den Entfall von Pflichten u. Rechten, die Befähigung (habilitas od. idoneitas) zur Übernahme kirchl. Ämter, Dienste u. Funktionen sowie des Zugangs zu geistl. Gütern. Der Besitz der Grundrechte und Grundpflichten der Christen ist nicht an eine bestimmte A. gebunden, weil diese vom Empfang der Taufe abhängen u. wie die Taufe selbst unve…