Amtsübertragung - Staatlich
1. Begriff: Bei der A. handelt es sich um die Begründung eines Beamtenverhältnisses (Beamtenrecht) durch die Ernennung (Kunig in: Schoch, 2013, Kap. 6, Rn. 71). Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde, § 8 I Nr. 1, II 1 BeamtStG. Hierbei handelt es sich um einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt, der nur wirksam wird, wenn die auszuhändigende Ernennungsurkunde ein…