Amtsverzicht - Staatlich
A. ist der Rücktritt von einem öff. Amt, also die Beendigung des Innehabens eines öff. Amts, die auf eine freiwillige, einseitige Erkl. des Amtsinhabers zurückzuführen ist (Hebeler, 2011, 318). Unterschieden werden muss der A. eines Beamten im statusrechtlichen Sinne von dem eines Wahlamtsinhabers.
1. Beamte im statusrechtlichen Sinne: Der A. ist ein dem Beamtenrecht unbekannter Begriff u. deshalb einer expliziten Einordnung unzugänglich.
Unter Zugrund…