Anklage - Katholisch
1. Begriff: Die A. (accusatio) im technischen Sinne ist eine Sonderform der Klage (actio), d. h. der Geltendmachung eines Rechtes vor Gericht. Während die Klage typischerweise ein Recht des Klägers geltend macht, erstrebt die A. eine Tätigkeit des Gerichtes aufgrund eines öff. Interesses. Der Begriff wird in diesem Sinne im Straf- u. Strafprozessrecht verwendet (cc. 1348, 1721 § 1, c. 1472 § 1 CCEO).
Die A. im untechnischen Sinne ist eine Form der Beschuldigung, wie sie z. B. im Entla…