Annahme - Katholisch
Von A. (acceptatio) spricht man v. a. im Zusammenhang m. der Übertragung eines KA. So geschieht eine Amtsübertragung, wenn dieses Amt durch eine nicht bestätigungsbedürftige Wahl verliehen werden soll, durch die A. seitens des Gewählten (c. 147). Mit der A. der Wahl, die keiner Bestätigung bedarf, erhält der Gewählte sofort das Amt m. vollem Recht; sonst erhält er nur das Recht auf das Amt (ius ad rem) (c. 178). Die A. der Wahl muss innerhalb einer Nutzfrist von acht Tagen nach Mitteilung der Wahl erfolgen, sonst h…