Apostolischer Administrator - Katholisch
Die kirchl. Rechtssprache bez. m. dem Begriff Administrator den Verwalter eines KA. Die Qualifizierung eines Administrators als apost. macht deutlich, dass er durch den P. selbst od. das zuständige Dikasterium des Apost. Stuhls eingesetzt wird. Unter dem Begriff A. sind vier versch. Rechtsfiguren zu unterscheiden:
1. Vorsteher einer Apostolischen Administratur: Bei Vorliegen bes. u. wirklich schwerwiegender Gründe kann der P. nach c. 371 § 2 für einen Teil…