Apostolischer Präfekt - Katholisch
Der A. ist der Vorsteher einer Apost. Präfektur (c. 371 § 1). Er leitet die Apostolische Präfektur m. ordentlicher, jedoch nicht eigenberechtigter Gewalt. Er handelt im Namen des Papstes (c. 371 § 1) u. ist mithin nicht eigenständiger Hirte seiner Teilkirche, sondern ein m. den erforderlichen Vollmachten ausgestatter Helfer des P., den er vor Ort vertritt. Da eine Teilkirche (c. 368) prinzipiell durch einen eigenberechtigten Hirten geleitet werden müsste …