Archidiakon - Katholisch
In frühchristlicher Zeit waren die Diakone für die Armenfürsorge zuständig (vgl. Apg 6), weshalb sie auch den kirchl. Besitz verwalteten. Der Vorsteher der Diakone wurde als A. bez. In einer 1. Periode (4.-7. Jh.) übertrug der Bischof dem A. administrative Aufgaben wie Haus- u. Hofverwaltung u. Aufsicht über den niederen Klerus. Zudem vertrat der A. den Bf. mitunter in Gerichtsbarkeit, Leitung der Diözese u. auf Synoden. In der 2. Periode (8.-9. Jh.)…