Assessor - Staatlich
Der A. (von lat. assessor bzw. adsessor: Beisitzer, Gehilfe (im Amt); Abk.: Ass., Assess.) ist Berufs- u. Dienstbezeichnung. A. müssen ein Hochschulstudium m. anschließender erster Staatsprüfung (Staatsexamen) abgeschlossen haben u. einen staatl. Vorbereitungsdienst (Referendariat) m. zweiter Staatsprüfung (bei Juristen auch Assessorexamen) abgelegt haben. Bei Laufbahnen, die kein erstes Staatsexamen erfordern, ist die Große Staatsprüfung für den höheren Dienst e…