Auctores probati - Katholisch
Der CIC/1917 nannte in can. 6 n. 2 u. den Übergangsnormen für das Inkrafttreten des damals zum ersten Mal kodifizierten kan. Rechts auch die Auslegungen der a. zur Einschätzung jener Canones, die vollständig altes Recht wiedergeben (Interpretation, Auslegung). Ähnlich nannte can. 20 die gemeinsame u. stetige Ansicht der (Rechts-)Gelehrten als Mittel zur Ausfüllung von Gesetzeslücken. Während die letztgenannte Regelung in c. 19 aufgenommen wurde, ist die Erwähnung der a. im CIC/1…