Auflösung - Katholisch
1. Als A. (lat. suppressio) wird allg. das hoheitliche Handeln der zuständigen kirchl. Autorität bez., das zur Tilgung eines bisher bestehenden Rechtsträgers aus der Rechtsordnung der Kirche führt; die A. i. S. der suppressio muss daher unterschieden werden von der A. des Ehebandes (dissolutio vinculi), wie auch von der Eheauflösung in favorem fidei. Das Recht der A. korrespondiert m. dem Recht der Errichtung, u. zwar sowohl der Sache nach als auch hinsichtlich der Kompetenz: Grds. gilt, dass derjenig…