Ausführungsgesetz - Katholisch
Obwohl die kirchl. Rechtsetzungspraxis eine Vielfalt von Bez. für gesetzliche Normen kennt, findet der Begriff A. weder in der gesamtkirchlichen noch in der deutschsprachigen teilkirchlichen Rechtsetzungspraxis der kath. Kirche Verwendung. Selbst wenn in der Rechtsetzungspraxis inhaltlich einzelne gesetzliche Normen bes. Einzelheiten der Ausführung eines anderen Gesetzes regeln, werden diese Normen nicht m. dem Begriff A. erfasst, sondern m. vielfältigen anderen Bez. (w…