Ausländer - Katholisch
Der rechtsstaatliche Begriff A. bez. den Status einer Person im Verhältnis zu einem Land, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt. Als neutraler Begriff gibt er keine Informationen über Gründe, Ursachen od. Motive des ausl. Aufenthalts od. die politische u. soziale Lage des Herkunftslandes. In der Kirche hingegen, in der Gläubige durch die Taufe persona in Ecclesia m. Rechten u. Pflichten werden (c. 96), wird nicht z…