Beanstandung - Katholisch → Sehe Nihil obstat
Beanstandung - Evangelisch
Im ev. KR lässt sich das Wort B. außer m. der allg. verwaltungsrechtlichen Bedeutung als Mittel der Rechtaufsicht bes. m. der Feststellung assoziieren, dass das Handeln eines Organs od. Amtsträgers m. Schrift u. Bekenntnis od. sonst m. dem kirchl. Auftrag nicht vereinbar ist (Aufsicht, kirchliche).
1. So sehen die ev. KirchVerf. regelmäßig die Befugnis kirchenleitender Organe, insb. des Bischofs, vor, gegen Beschl. anderer kirchenleitender Organe Einsp…