Befähigung, rechtliche - Katholisch
1. Begriff: B. (habilitas) ist die auf der Fähigkeit (capacitas) aufbauende Eigenschaft einer natürlichen od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche), die es ihr ermöglicht, kirchenrechtlich relevante Akte zu setzen od. Güter zu empfangen. Im Unterschied zu der nicht entziehbaren Fähigkeit kann die B. aufgehoben od. beschränkt sein, sei es aufgrund unverfügbarer Sachverhalte, sei es aufgrund rechtlich gesetzter Schranken. Je nach Fallgestaltung bedarf die Person zu gültigem …