Befangenheit - Katholisch
Aufgabe des Richters ist es, gerecht zu urteilen (iuste iudicare) u. im Prozess keine der Parteien zu bevorzugen. Dem Grundatz kirchl. Rspr. folgend (Nemo iudex in propria causa) zählt das kan. Prozessrecht im Kap. über die Aufgaben der Richter u. des Gerichtspersonals in c. 1448 (c. 1106 CCEO; vgl. Instr. DC, Art. 67) die B. als einen Grund auf, der dem erkennenden Richter, dem Kirchenanwalt, dem Bandverteidiger (Ehebandverteidiger u. Weihebandverteidiger), dem beratenden u. dem Vernehmungsrichter die Au…