Bekleidung, religiöse - Staatlich
Das dt. Recht kennt keine allg. Bekleidungsregeln. Jedermann ist frei, sich so zu kleiden, wie er möchte, sei es aus religiösen od. aus anderen Gründen, sei es im privaten Bereich od. in der Öffentlichkeit. Allerdings gibt es durchaus Bekleidungsvorschriften od. -verbote in bes. Rechtsverhältnissen u. für bes. Situationen, auch Verbote religiöser B. So sind etwa in Folge der Kopftuchentscheidungen des BVerfG den öff. Dien…