Benefizium - Historisch
1. Ursprung u. frühe Entwicklungsphasen des kirchl. Rechtsinstituts B. sind bis dato noch nicht zweifelsfrei bestimmt. Zwei Theorien suchen das B. rechtshistorisch zu fassen u. zu erklären. Die Eigenkirchenrechtstheorie – bei ihr handelt es sich um die primär rezipierte Theorie – basiert auf dem germanischen Eigenkirchenrecht (Eigenkirchenwesen). Nach der Lehenswesentheorie, der zweiten Theorie, entwickelt sich das B. aus der allg. Landleihe. Den auslösenden Moment für die Entstehun…