Berufung im Prozess - Katholisch
1. B. (Appellation) ist im Unterschied zur Nichtigkeitsbeschwerde ein Rechtsmittel des kan. Prozessrechts zur materiellen Anfechtung eines Urt. in rechtlicher od. tatsächlicher Hinsicht. Wer sich als Prozesspartei (Partei) u. ggf. Kirchenanwalt od. Bandverteidiger (Ehebandverteidiger u. Weihebandverteidiger) durch ein Urteil (ggf. teils) beschwert fühlt, hat Berufungsrecht (c. 1628; c. 1309 CCEO). Ausgeschlossen ist B. gegen Urt. des Papstes od. der Apostol…