Beschluss - Katholisch
Als B. wird die Willensentscheidung eines Einzelnen, eines Organs, eines Gremiums od. einer Gemeinschaft bez. Aus einem B. kann ein bestimmtes Verhalten (Tun od. Unterlassen) folgen. Durch B. können Sachverhalte geregelt werden u. Rechte u. Pflichten entstehen.
In der kirchl. Rechtsordnung sind für einen rechtsrelevanten B. ggf. formale u. inhaltliche Vorschriften zu beachten.
Formal muss der Einzelne od. die Gruppe für die Angelegenheit, über die ein B. gefasst werden soll, zuständig sein z. …