Beschwerde - Katholisch
In allg. Sinne ist die B. als Anrufung einer kirchl. Autorität zum Zweck des Schutzes der eigenen Rechte u. Interessen gegenüber Dritten (auch kirchl. Autoritäten) ein Ausdruck des Rechts aller Gläubigen gem. c. 212 § 2 bzw. c. 15 § 2 CCEO, „ihre Anliegen, insbesondere die geistlichen, u. ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen“ sowie gem. c. 221 § 1 bzw. c. 24 § 1 CCEO „ihre Rechte… rechtmäßig geltend zu machen und sie nach Maßgabe des Rechts vor der zuständigen kirchlichen Behörde zu verteidigen“ (Rechtsschu…