Bestattung - Staatlich
Unter B. versteht das staatl. Recht die (meist von religiösen od. anderen Zeremonien begleitete) Übergabe des Leichnams (bei der Erdbestattung) od. seiner Asche (bei der Feuerbestattung m. Beisetzung der Urne in einer Grabstätte u. bei der Seebestattung m. Beisetzung der Urne auf hoher See) an die Elemente.
Lange galt die B. als rein kirchl. Angelegenheit. Erst seit Beginn der Neuzeit wurd…