Beweis - Katholisch
Der B. (probatio) ist im kan. Prozess (Prozessrecht) das Erkenntnismittel, das geeignet ist, dem Richter die moralische, d. h. jeden vernünftigen Zweifel ausschließende Gewissheit über eine behauptete Tatsache zu verschaffen (vgl. c. 1608 § 1 f.; c. 1291 § 1 f. CCEO). Der B., der die behauptete Tatsache m. der vom Recht geforderten Evidenz hinreichend aufweist, heißt auch voller B. (probatio plena od. perfecta). Daneben wird m. B. auch die Art der Beweisf…