Bischöflicher Stuhl - Katholisch
Neben der Bedeutung des B. S. als Kathedra, d. h. Sitz des Bf. in seiner Kathedralkirche, von dem aus er die Liturgie leitet, meint B. S. die Vermögensmasse als eigene kirchl. Rechtsperson, die der Diözesanbischof für die Ausübung seines Amtes braucht. Im CIC/1983 ist grundlegend m. dem B. S. (sedes episcopalis) verfassungsrechtlich zudem das Amt (officium) des Diözesanbischofs gemeint (c. 382).
Rechtsgeschichtlich ist zunächst an die sog. mensa episcopalis (das Bfl. Tafelgut, die Bfl. Pfrü…